Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 2020)
1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte im Bereich der Geschäftstätigkeit der Agentur Horschler Kommunikation GmbH (nachstehend: Auftragnehmer).
2. Projekt- und Leistungsbeschreibung
Die Parteien legen die Projekt- und Leistungsbeschreibung im Vertrag fest. In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikationen der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie die Angaben über Art und Umfang des vom Auftraggeber zu erbringenden Rohmaterials enthalten. Sollten sich während der Projektbearbeitung Änderungen des Leistungsumfangs bzw. der Art der Leistung als notwendig erweisen, werden die Vertragsparteien Preis- und gegebenenfalls Terminänderungen schriftlich vereinbaren.
3. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an zu Zwecken der Leistungserbringung erstellten Präsentationen, Konzeptpapieren und Ähnlichem verbleiben ausschließlich bei dem Auftragnehmer. Die im Rahmen der Beratung präsentierten Konzepte dürfen außerhalb des jeweiligen Vertrags nicht verwendet oder realisiert werden. Bei Zuwiderhandlung trägt der Auftraggeber die Kosten. Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Dabei räumt ihm der Auftragnehmer das ausschließliche Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von dem Auftragnehmer im Rahmen seines Auftrags gefertigten Unterlagen ausschließlich für seine eigenen Zwecke zu verwenden. Bei Druckdateien erwirbt der Auftraggeber das Nutzungsrecht ausschließlich an der Druckdatei selbst. Vorstufen und Alternativvorschläge werden vom Nutzungsrecht nicht erfasst.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Reisekosten und Spesen, welche der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung zu tragen hat, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet. Die vereinbarte Vergütung wird nach Abwicklung des Projekts in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Zinsen in Höhe von 6 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
5. Mehrlieferung
Geringfügige Änderungen in der Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers bleiben vorbehalten. Geringe oder technisch relevante Abweichungen können nicht beanstandet werden, es sei denn, Brauchbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind erheblich beeinträchtigt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6. Termine und Fristen
Leistungstermine sind verbindlich, soweit dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Grundlage ist eine reibungslose Übergabe der notwendigen Daten durch den Auftraggeber.
7. Projektdurchführung
Die Projektdurchführung erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über auftragsbezogene Veränderungen oder Erkenntnisse während des Bearbeitungszeitraumes durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber benennt für jedes Projekt oder Teilprojekt einen Ansprechpartner und verpflichtet sich zur möglichst kurzfristigen Bereitstellung auftragsrelevanter Informationen und Unterlagen. Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber die mit dem Auftrag betrauten Mitarbeiter.
8. Abnahme
Die von dem Auftragnehmer vorgelegten Leistungen sind vom Auftraggeber abzunehmen. Der Auftraggeber wird die zum Zwecke der Abnahme bereit gestellten Leistungen unverzüglich untersuchen und die Abnahme erklären. Die Leistung des Auftragnehmers gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Übergabe die Prüfung der Leistung nicht durchführt bzw. die Abnahme nicht erklärt hat. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen möglich. Die Abnahme gilt auch dann als erklärt, wenn der Auftraggeber seine Billigung der Lieferung und Leistung auf andere Weise ausdrückt, zum Beispiel durch Ingebrauchnahme.
9. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen im Rahmen des zugrunde liegenden Vertrages zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse über Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Auftraggeber im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Auftraggeber zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern sowie diese an den Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Auftraggeber entstehen, und zwar auch, soweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
11. Urheberrechte
Die Urheberrechte des Auftragnehmers bleiben stets unberührt. Werden Leistungen aufgrund von Angaben des Auftraggebers ausgeführt, übernimmt dieser gegenüber dem Auftragnehmer die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern von einem Dritten aufgrund eines diesem gehörenden Schutzrechtes des Auftragnehmers gegenüber die Herstellung bestimmter Produkte oder Leistungen untersagt wird, ist der Auftragnehmer, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, unter Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche des Kunden berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.
12. Kündigung, Beendigung des Vertrags
Im Falle der von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen bzw. Stunden- oder Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten, erhält der Auftragnehmer über die im Satz 1 erwähnte Vergütung hinaus mindestens 35 Prozent des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Dienst- und Beratungsleistungen werden — soweit nicht anders vereinbart — als Dauerschuldverhältnisse erbracht. Soweit nicht anders vereinbart, können diese mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Bei Dauerschuldverhältnissen besitzt der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist insbesondere im Falle der Insolvenzeröffnung gegeben. Der Auftragnehmer hat das Recht, bei Zahlungsverzug und mangelhafter Mitwirkung durch den Auftraggeber Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten und/oder auszusetzen.
13. Sonstige Bestimmungen
Handelt es sich bei der vertraglich geschuldeten Leistung um körperliche Gegenstände bzw. Produkte, verbleiben diese bis zur vollständigen Erfüllung der jeweiligen Zahlungsansprüche im Eigentum des Auftragnehmers. Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung sind schriftlich zu vereinbaren. Die Gültigkeit des nach diesen Bedingungen geschossenen Vertrags wird durch die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt. Der Auftraggeber darf die vertraglichen Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Teils übertragen. Erfüllungsort ist Unna. Wenn und soweit der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten Unna. Klagen gegen Auftraggeber können auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand anhängig gemacht werden.